__ organisiert, fuhr mit anderen Personen nach AB.________ (Ortschaft), war in der Wohnung von L.________ anwesend, kannte die Vorgeschichte, wurde in eine Gruppe eingeteilt, liess sein Handy in der Wohnung zurück, erblickte diverse Gegenstände wie Rasierklinge, Velokette und Schraubenzieher, welche von anderen Personen behändigt und mitgenommen wurden und erfasste die Grundstimmung sowie das Motiv der Gruppe, Vergeltung zu üben. Wer um diese Umstände weiss und darüber hinaus selber Vorkehrungen trifft, geht weder von einer friedlichen Streitschlichtung aus noch nimmt er eine tätliche Auseinandersetzung bloss in Kauf. Die tätliche