692 Z. 213 f.). Bei A.________ wird mangels Hinweisen davon ausgegangen, dass er selber niemanden organisiert hat. J.________ gab zwar an, von A.________ angerufen worden zu sein (pag. 542 Z. 384 f.), doch zeigt das Telefonprotokoll von J.________ gerade das Gegenteil (pag. 1079 Nr. 233 «ausgehend»). A.________ begab sich in die Wohnung von L.________ (z.B. pag. 4142 Z. 4 f.) und wurde in eine Gruppe eingeteilt (pag. 205 Z. 240 f.). Gemäss seinen eigenen Aussagen wurden in der Wohnung Anweisungen erteilt, dass er sich gegebenenfalls zur Unterstützung zum Treffpunkt begeben soll (pag. 692 Z. 261 f.).