19. Sachverhalt und Beweiswürdigung 19.1 Vorwurf gemäss Ziff. I.A. i.V.m. Anhang der Anklageschrift A.________ wird in erster Linie die Beteiligung am Vorfall vom 12. August 2017 gemäss E. 9 hiervor vorgeworfen, wobei er sich während der Schlägerei im Hintergrund bereitgehalten habe, um nötigenfalls quasi als Reserve helfend/unterstützend in die Schlägerei eingreifen zu können (pag. 1919 i.V.m. 1941 ff.). 19.2 Bestrittener Sachverhalt A.________ bestreitet den angeklagten Sachverhalt grundsätzlich nicht. Dies hat seine Verteidigung in ihrem Parteivortrag auch explizit bestätigt. Er dementiert indes seine eigene Absicht.