Gleichzeitig wird bei diesen Beschuldigten auf die Ausfällung einer Verbindungsbusse verzichtet. Eine solche erscheint aufgrund der seit dem Vorfall verstrichenen Zeit sowie (mit Ausnahme von O.________) angesichts dessen, dass gerade durch die Landesverweisung bereits eine «spürbare Sanktion» ausgesprochen wurde und infolgedessen kein zusätzlicher Denkzettel mehr nötig ist, nicht mehr sachgemäss. 73 B. Würdigung der einzelnen Beschuldigten VI. Vorbemerkung