72 18.3 Vollzugsform, Probezeit, Haftanrechnung und Verbindungsbusse Bei denjenigen Beschuldigten, bei welchen die Geldstrafe vorinstanzlich bedingt bei einer Probezeit von 2 Jahren ausgesprochen wurde (d.h. bei allen ausser Q.________ und S.________), fällt eine andere Beurteilung aufgrund des Verschlechterungsverbots von vornherein ausser Betracht. Gleichzeitig wird bei diesen Beschuldigten auf die Ausfällung einer Verbindungsbusse verzichtet.