Gerade der Einsatz von Waffen resp. gefährlichen Gegenständen sowie das Einwirken auf die Kopfregion der Geschädigten stellen regelmässig (versuchte) schwere Körperverletzungen dar. Dass solche ausblieben und lediglich einfache Körperverletzungen resultierten, ist einzig dem Zufall zu verdanken. Nichtsdestotrotz war AS.________ nach dem Vorfall für 3 Wochen (pag. 961 Z. 62) und AP.________ 2 Wochen (pag. 901 Z. 83) arbeitsunfähig. Die Angreifer hielten ferner nicht aus Eigeninitiative von den Geschädigten ab, sondern aufgrund dessen, dass jemand die baldige Ankunft der Polizei verkündete.