Die Beschuldigtengruppe war gerade nicht an einem wechselseitigen Kräftemessen, welches womöglich einen ausschliesslichen Vorsatz an einem Raufhandel begründen würde, interessiert. Vielmehr ging sie mit der Absicht an die AI.________strasse, die Geschädigtengruppe zu schlagen, sich für die Vorfälle des Vorabends zu revanchieren und die eigene Ehre wiederherzustellen. Dass sie dabei selber nicht zu Schaden kommen resp.