Wer sich zwecks Bildung einer Übermacht organisiert, bewaffnet und bestimmte Personen aufsucht, um an ihnen Vergeltung zu üben, nimmt nicht nur in Kauf, vielmehr ist es gerade dessen Ziel, seinem Gegenüber massiv überlegen zu sein und diesem eine aktive Gegenwehr möglichst zu verunmöglichen. Die Beschuldigtengruppe war gerade nicht an einem wechselseitigen Kräftemessen, welches womöglich einen ausschliesslichen Vorsatz an einem Raufhandel begründen würde, interessiert.