68 rechtlicher Hinsicht in einen Raufhandel, nicht aber in einen Angriff involviert sein zu wollen. Wer sich zwecks Bildung einer Übermacht organisiert, bewaffnet und bestimmte Personen aufsucht, um an ihnen Vergeltung zu üben, nimmt nicht nur in Kauf, vielmehr ist es gerade dessen Ziel, seinem Gegenüber massiv überlegen zu sein und diesem eine aktive Gegenwehr möglichst zu verunmöglichen.