damit, dass er einen Schlagstock im Auto habe, so dass E.________ folglich CHF 100.00 übergab. Die Rollen der Beschuldigten A.________ und C.________ waren in diesem Zusammenhang eher passiv. Sie waren jedoch klar ein Teil der Gruppe und zeigten so gegenüber dem schmächtigen E.________ körperliche Präsenz und mengenmässig klare Überlegenheit. Der Tatbeitrag von A.________ und C.________ war folglich bereits mit ihrer körperlichen Anwesenheit und der daraus folgenden Einschüchterung von E.________ gegeben. Es war nicht nötig, dass diese selbst auch noch eine Drohung aussprechen mussten. Dies gilt umso mehr, als gemäss Beweisergebnis F._______