Sie alle waren vorgängig in der Wohnung von L.________ und damit an der Planung und Organisation beteiligt und begaben sich im Wissen um die gruppeninterne Gewaltbereitschaft und die Vorgeschichte bewusst an den Ort des Geschehens. Es wäre ihnen ohne weiteres zumutbar gewesen, sich allerspätestens bei der Abzweigung AI.________strasse/Aarefeldstrasse von der Gruppe klar zu distanzieren. Indem sie dies nicht taten, offenbarten sie sich der Geschädigtengruppe als Teil der Tätergruppe.