Die Beschuldigten formten sich als klar definierbare Gruppe vor die Geschädigten, wobei selbst diejenigen Personen, welche sich eher im Hintergrund bzw. auf der anderen Strassenseite befanden, erkennbar der Gruppe angehörten. So war für alle Geschädigten deutlich erkennbar, dass die ihnen gegenüberstehende Gruppe mitsamt der sich weiter hinten aufgestellten Personen weitaus grösser war als ihre eigene Gruppe.