65 deführers nicht bloss in einer «reinen physischen Anwesenheit» erschöpft habe (Urteil 6B_157/2016 vom 8. August 2016 E 6.4.). Es ist somit im Einzelfall zu prüfen, ob die physische Anwesenheit unter Berücksichtigung der Gesamtumstände als Beteiligung zu werten ist oder nicht.