Von einer Provokation im Zeitpunkt des Angriffs kann vorliegend keine Rede sein. Die Geschädigtengruppe wollte die zahlenmässig überlegenen Angreifer nicht herausfordern; vielmehr wurden sie durch diese überrascht und anschliessend unvermittelt angegriffen. Sollte zuvor tatsächlich ein Wort oder eine Geste gefallen sein, stellte dies sicherlich keine aktive und für die Eskalation kausale Provokation, sondern eine Reaktion auf die zu diesem Zeitpunkt aggressive Haltung und die Anzahl der Angreifer dar. 16.2 Tatbeteiligung Zunächst ist festzuhalten, dass Art.