Das Bundesgericht lässt auch in diesem Urteil Abwehrreaktionen ohne weiteres zu. Es nennt wiederum die «intensité» und «durée» als massgebliche Indikatoren dafür, ob sich der Angriff in einen Raufhandel wandeln kann («se peut transformer»). Es verweist im Übrigen auf dieselben Bundesgerichtsurteile wie auch das oben zitierte deutschsprachige Urteil 6B_454/2022, weshalb nicht anzunehmen ist, dass die Abgrenzung zwischen den beiden Delikten nunmehr von anderen (zusätzlichen) Kriterien abhängig sein soll.