63 gruppe deshalb nicht so unterlegen gewesen sei, weil ihr sicherlich mehr Personen angehört hätten, welche zudem ebenfalls mitgeschlagen hätten, im Nachgang aber nie ermittelt worden seien, findet in den Akten keine Stütze und wird bereits durch das Verletzungsbild und das 20 Min.-Video widerlegt. Die Wechselseitigkeit lässt sich schliesslich ebenso wenig aus der von der Verteidigung von S.________ mit Verweis auf das Urteil 6B_348/2018 vorgebrachten «attitude agressive» der Geschädigtengruppe konstruieren. Die Verteidigung von S.________ argumentierte im Wesentlichen, von der französischsprachigen Abtei-