62 qualifiziert werden kann. Das Bundesgericht hat bereits mehrfach einzelne Schläge als reine Abwehrhandlungen taxiert und trotz Vorliegen solcher Gegenschläge einen Angriff angenommen (vgl. etwa das hiervor genannte Urteil zum gemischten Fall [6B__82/2016] oder die Urteile 6B_157/2016 vom 8. August 2016 [Versuch, mit einem einzigen Schlag die Angreifer zu vertreiben] und 6B_989/2009 vom 22. März 2010, wobei sogar Versuche, die Angreifer mit einem Regenschirm zu schlagen, als Abwehrhandlungen qualifiziert wurden).