2803) erscheint etwas irreführend, zumal damit impliziert wird, das Austeilen von Schlägen könne nicht auch zur reinen Abwehr erfolgen: Die zitierte Passage aus dem Basler Kommentar («ein einziger Schlag zur blossen Abwehr») lässt bereits erkennen, dass ein Schlag ohne weiteres auch als Abwehrhandlung