Überschreitet seine Reaktion hinsichtlich ihrer Intensität und Dauer die Grenzen der erforderlichen Verteidigung, kann aus dem Angriff ein Raufhandel werden (E 3.2. mit Hinweisen). Zunächst ist auf die zutreffende Feststellung der Generalstaatsanwaltschaft hinzuweisen, wonach das Bundesgericht in Form einer Kann-Formulierung und damit nicht absolut festhält, dass ein Angriff gegebenenfalls und je nach Reaktion des Gegenübers zu einem Raufhandel werden kann. Dass hierfür ein einzelner Schlag ausreicht, wie die Verteidigungen vorbringen, geht hingegen weder aus dem Urteil noch aus der Lehre hervor. Vielmehr deutet das Wort «erforderlich» im zitierten Bundesgerichtsurteil bereits