16.1 Gegenwehr Vorliegend haben sich auf Seiten der Geschädigten nachweislich nur einige Wenige gewehrt, während andere sich vollkommen passiv verhalten haben. Vorab ist festzuhalten, dass ein solcher – von diversen Verteidigungen kritisierte und in der Literatur behandelte – «gemischter Fall» bundesgerichtlich anerkannt ist: Im Urteil 6B_82/2016 vom 3. Juni 2016 befasste sich das Bundesgericht etwa mit einer tätlichen Auseinandersetzung, bei welcher drei Personen von einer Tätergruppe angegriffen und dabei eine Person verletzt wurde. Der Beschwerdeführer rügte vor Bun-