16. Würdigung durch die Kammer Es ist erstellt, dass eine körperliche Auseinandersetzung von mehr als drei Personen stattgefunden hat, wobei aus der Beschuldigtengruppe mehr als zwei Personen mit Fäusten, Tritten und Waffen bzw. gefährlichen Gegenständen (insbesondere Pfefferspray, (Schlag-)Stock, Fahrradkette, Veloständer, Messer, Schraubenzieher) auf die Gruppe der Geschädigten eingeschlagen haben. Die objektive Strafbarkeitsbedingung (mindestens eine einfache Körperverletzung) ist zudem klar erfüllt.