Bei dieser Ausgangslage hegt die Kammer keine Zweifel, dass jeder in der Wohnung Anwesende das an der AI.________strasse umgesetzte Vergeltungsmotiv mitgetragen hat. Im Weiteren wird auf die individuelle Beweiswürdigung jedes einzelnen Beschuldigten verwiesen (Bst. B hiernach). 13.4.7 Ergebnis Im Ergebnis erachtet die Kammer den angeklagten Sachverhalt, soweit den Grundsachverhalt betreffend, in seinem Kern als erstellt: