Sämtliche Beschuldigte befanden sich mit einer Vielzahl von anderen Personen in dieser Wohnung. Die Situation muss eindrücklich und eng gewesen sein. Im Übrigen konnten die Anwesenden – auch diejenigen, welche geltend machen, sie hätten keine Gespräche mitgehört – den sichtbar im Gesicht verletzten L.________ sehen, welcher gemäss Aussagen von AX.________ noch aggressiv vom Vorabend war. Ebenso unglaubhaft ist, dass sich die angereisten Beschuldigten für Probleme, welche bis zu diesem Zeitpunkt ausschliesslich tätlicher