Immerhin hat jeder Beschuldigte entweder jemanden organisiert oder wurde von jemandem aufgeboten, jeder einzelne war informiert, begab sich freiwillig in die Wohnung, wohnte dort der Organisation des späteren Treffens bei und wusste damit um die gruppeninterne Absicht und die Gewaltbereitschaft innerhalb der Gruppe. Diverse Beschuldigte machten geltend, in der Wohnung keine Organisation mitbekommen zu haben. Dies ist angesichts dessen, dass mehrere Personen angegeben haben, es sei über die Vorgeschichte informiert und es seien Anweisungen erteilt, Gruppen gebildet und Gegenstände behändigt worden, nicht glaubhaft.