56 zen Tag Frieden gepredigt, um dann ohne zu zögern zuzuschlagen. Die teilweise groben Verletzungen und die unvermittelte, aggressive und rücksichtslose Vorgehensweise zeigen denn auch bereits die Vergeltungsabsicht. Die Absicht, gegen die Geschädigtengruppe tätlich vorzugehen, ergibt sich ferner bereits aus den Aussagen einiger Beschuldigter: Es ist erneut auf die Aussagen von C.________ hinzuweisen, welcher bestätigte, dass der Angriff in der Wohnung geplant worden (pag.