Bei einem solchen Vorgehen friedliche Absichten geltend machen zu wollen, ist unglaubhaft. In diesen Kontext passt auch, dass bereits für die zweite Auseinandersetzung von Freitagabend Leute organisiert wurden, welche im Vorfeld über das Problem und spätestens in AB.________ (Ortschaft) über die Intention, sich an der Gruppe rächen und diese schlagen zu wollen, informiert wurden.