grösse) hin, welche bei einer pazifistischen Absicht nicht ergriffen worden wären. Das Auftauchen mit einer solch grossen und bewaffneten Gruppe, welcher auch am Vorabend nicht beteiligte Personen angehörten, kann kaum als friedensfördernd bezeichnet werden. Weshalb für die Friedensschliessung unbeteiligte Personen hätten herbeigezogen und noch die Ankunft von zusätzlichen Personen aus BU.________(Ortschaft) hätte abgewartet werden sollen, leuchtet nicht ein. Die Kammer teilt die bereits dargelegte Ansicht von C.________: