55 13.4.6 Die Absicht Die meisten Beschuldigten behaupteten konsequent, das Ziel des Treffens sei eine friedliche Lösungsfindung gewesen. Dies mag für das geplante Treffen am Nachmittag noch zutreffen, zumal dort nur O.________ und BB.________ zu einem Gespräch in BJ.________(Ortschaft) abgemacht haben und soweit ersichtlich keine weiteren Vorkehrungen getroffen wurden. Es muss entsprechend davon ausgegangen werden, dass es sich um ein Gespräch unter vier Augen (bzw. möglicherweise wäre auch BG.________ anwesend gewesen, vgl. pag.