Dass die Geschädigten gegen die Übermacht der bewaffneten Angreifer keine Chance hatten, ergibt sich auch aus den Aussagen von U.________. Es ist erstellt, dass die ersten Schläge von der Beschuldigtengruppe ausgingen, sogleich Pfefferspray eingesetzt und unvermittelt auf die Geschädigten eingeschlagen wurde. Dass sie sich aktiv wehren konnten, ist von vornherein unwahrscheinlich. Die einzelnen Schläge von V.________ und BB.________ sind sodann unbestritten und stehen insofern im Einklang mit den Aussagen von U.________. Aus ihren Aussagen eine gegenseitige Schlägerei zu konstruieren, geht fehl.