_ wurden von den Verteidigungen mehrfach (isoliert) zitiert und als zentrales Element für die rechtliche Würdigung herangezogen. Ihre Aussagen sind indes in ihrer Gesamtheit sowie im richtigen Kontext zu würdigen: Bei der Polizei gab U.________ an, zunächst seien mehrere Fäuste gegen den Kopf von einem ihrer «Jungs» gefallen. Als AP.________ dazwischen gegangen sei, hätten die anderen ihre Gruppierung angegriffen und diese sei dann auch gegen die anderen losgegangen (pag. 922 Z. 94 ff.). Als sie wenig später gebeten wurde, die Gegenseitigkeit näher zu beschreiben, führte sie aus: «Also unsere Gruppe konnte sich gegen diese Menge nicht richtig wehren.