Es seien 5 oder 6 Personen gleichzeitig auf ihn gekommen, er habe sich aus diesem Grund nicht verteidigen können. Er stellte die rhetorische Gegenfrage, wie man sich verteidigen solle, wenn mehrere Personen auf einen einschlagen. Er sei zu Boden gegangen und habe sich mit den Armen und Beinen gegen die Angreifer geschützt (pag. 956 Z. 70 ff.). Weder er noch andere Personen aus seiner Gruppe hätten Schläge ausgeteilt (pag. 963 Z. 173). Auf Vorhalt der Aussage von BB.________ gab er an, er habe sicher nicht dasselbe gemacht (pag. 963 Z. 178). AT.________ bestritt ebenfalls, selber geschlagen zu haben (pag. 970 Z. 124) und gab auf Vorhalt der Aussage von BB.________ an,