sagte er: «Nein, also ich wüsste nicht, dass jemand von unserer Gruppe geschlagen hat» (pag. 904 Z. 213). V.________ will nach eigenen Aussagen versucht haben, jemanden zu schlagen und habe auch jemanden getroffen, es habe diesem aber nichts gemacht, er habe ihn nicht richtig getroffen (pag. 910 Z. 89 f.). Sie hätten sich versucht zu wehren (pag. 918 Z. 190 ff.). Auf Vorhalt der Aussage von BB.________ sagte er, vor dem Angriff hätten sie nicht geschlagen, danach blosse Verteidigung (pag. 918 Z. 197). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab er an, seine Gruppe sei eigentlich ganz ruhig gewesen. Auf die Schläge habe er versucht, sich zu wehren.