Erstere gab an, ihre Gruppe habe dreingeschlagen, sie hätten «gschleglet» und die Schlägerei sei gegenseitig gewesen. Auch spricht sie von einem Flaschenwurf von Noemi. Zu diesem ist auszuführen, dass U.________ zunächst angab, Noemi habe Flaschen zurückgeworfen, welche auf die Rampe geflogen seien (pag. 2383 Z. 18 ff.). Erst auf Nachfrage wurde deutlich, dass sie eigentlich nur den einen Flaschenwurf gesehen hatte (pag. 2383 Z. 24 f.). Ob Noemi mit ihrem Wurf jemanden getroffen habe, wisse sie nicht (pag. 2383 Z. 29), wohingegen sie anlässlich der polizeilichen Einvernahme noch sagte, jemand sei im Gesicht getroffen worden (pag. 923 Z. 140 f.). Gestützt auf die Aussage von U.___