Die Aussage «ich ficke dich wegen gestern», welche AV.________ gehört haben will (pag. 978), kann entgegen der Meinung der Verteidigung von S.________ nicht pauschal dem Wortschatz eines Albaners zugeordnet werden und widerspricht auch bereits der Aussage von J.________, wonach die Provokation in mimischer und gestikulierender Form erfolgt seien. A.________ gab sodann zu Beginn seiner ersten Einvernahme an, die Leute hätten auf Deutsch geschimpft, z.B. «ig figge dini Mueter» (pag. 690 Z. 135 f.). Diese Behauptung stellte er inmitten von nachweislich falschen Aussagen auf.