13.4.5 Das Verhalten der Gegenseite Die Beschuldigten und ihre Verteidigungen bringen einerseits vor, sie seien von den Geschädigten provoziert worden, andererseits habe auch eine starke physische Gegenwehr stattgefunden. Zunächst ist festzuhalten, dass Provokationen seitens der Geschädigten im Wesentlichen gerade von denjenigen Beschuldigten behauptet wurden, welche dadurch ihr eigenes Zuschlagen rechtfertigen wollten. Diese sahen die Provokationen indes in unterschiedlichen Handlungen: L.________ will sie bereits darin gesehen haben, dass die andere Gruppe Frauen dabeigehabt habe, um diesen zu zeigen, wie sie (Gruppe um AP.