Immerhin wurden gerade diejenigen Beschuldigten später von den Zeugen als Teil der Tätergruppe erkannt, welche geltend machen, von der anderen Strassenseite zugeschaut zu haben. Dass diese Identifikation nicht rassistisch bedingt war, wie gewisse Verteidigungen vermuten, zeigt sich bereits darin, dass einerseits die besagten Personen tatsächlich der Tätergruppe angehörten, sowie andererseits die Zeugen im Rahmen ihrer Einvernahmen auf Fotovorhalt nicht weitere Personen leichtfertig aufgrund ihrer Herkunft als Teilnehmer identifizierten. G.__