Dies umso mehr, als es sich – wie dargelegt – um ein dynamisches Geschehen handelte und sämtliche Beschuldigte eindeutig der Angreifergruppe zugewiesen werden konnten. Immerhin wurden gerade diejenigen Beschuldigten später von den Zeugen als Teil der Tätergruppe erkannt, welche geltend machen, von der anderen Strassenseite zugeschaut zu haben.