Ob Mitglieder der Beschuldigtengruppe darüber hinaus noch aggressiv schrien, wie mehrfach erwähnt wurde, kann offenbleiben, ist aber durchaus denkbar. Abgesehen davon, dass der gemeinsame Anmarsch bereits die Drohkulisse begründet, lassen die örtlichen Verhältnisse (enge Nebenstrasse) erkennen, dass selbst Personen auf der anderen Strassenseite ohne weiteres Teil der sich letztlich vor der Geschädigtengruppe gebildeten Drohkulisse sein konnten. Dies umso mehr, als es sich – wie dargelegt – um ein dynamisches Geschehen handelte und sämtliche Beschuldigte eindeutig der Angreifergruppe zugewiesen werden konnten.