Beim Ort des Geschehens handelt es sich sodann um eine Nebenstrasse. Das Anmarschieren einer solch grossen Gruppe fällt gerade an einer solchen Örtlichkeit auf. AM.________, welcher nicht persönlich involviert war, gab an, Angst gehabt zu haben, seine Gruppe sei wie angewurzelt gewesen (pag. 854 Z. 259). Die Beschuldigtengruppe, welche gemäss Aussagen von AP.________ und AR.________ sehr aggressiv gewirkt habe (pag. 896 Z. 80 ff.; pag. 943 Z. 70), stellte sich auf wenige Meter vor die Geschädigtengruppe auf, welche nunmehr mit dem Rücken zur Rampe stand und entweder von Angreifern oder aber vom Auto von AS.________ umgeben war (AP.