49 Unter Einbezug der verschiedenen Aussagen wird von einer Personenzahl in der Grössenordnung von ungefähr 25 Personen ausgegangen. Während damit eine exakte Gruppenzahl nur schwer festzusetzen ist, kann die massive Überzahl auf Seiten der Beschuldigtengruppe zweifelsohne als gegeben erachtet werden. 13.4.4 Die «veritable Drohkulisse» Die Beschuldigtengruppe war nach dem Gesagten um ein Vielfaches grösser als die Geschädigtengruppe.