903 Z. 143 ff.). Sein Bruder, sein Cousin sowie die Frauen hätten nicht gewusst, worum es ging. AT.________ habe gleich reagiert wie er. Ob AS.________ Bescheid wusste, wisse er nicht (pag. 903 Z. 149 f.). Selbst aus der besagten SMS von BB.________ kann nichts anderes abgeleitet werden: Zwar schrieb BB.________ tatsächlich, er habe jedem gesagt, man solle O.________ nichts machen. Wie die Aussagen der Beteiligten zeigen, stiessen aber bspw. AA.________ und U.________ erst dazu, als die Beschuldigtengruppe bereits vor Ort war. Es kann schliesslich wiederholt werden, dass, selbst wenn BB.