Seine protokollierten Aussagen erwecken denn auch nicht den Anschein, als hätte er im Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol gestanden. Er beschreibt das Geschehen äusserst detailliert und seine Aussagen stimmen weitgehend mit anderen Aussagen und objektiven Beweismitteln überein. Ein Unterdrucksetzen vonseiten der Polizei geht ebenso wenig aus dem Protokoll hervor. Die Fragen wirken sachlich und seine Antworten unbeeinflusst. Ferner wäre, wie die Vorinstanz korrekt festgehalten hat, zu erwarten gewesen, dass die sieben anwesenden Verteidigungen interveniert hätten, wenn AW.________ tatsächlich unter Druck gesetzt worden wäre.