44 AW.________ gab schliesslich an, es hätten 90% mitgeprügelt, 100% seien aber gewaltbereit gewesen. Alle hätten versucht mitzuprügeln, jedoch sei ihr Pech gewesen, dass sie nicht dazugekommen seien, weil es so viele Personen gewesen seien (pag. 1001 Z. 149 f.). Zu Beginn seien alle losgerannt (pag. 1001 Z. 154). Bezüglich AW.________ ist anzumerken, dass er im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung weitgehend Erinnerungslücken geltend machte und behauptete, er sei am Vorfallabend «recht betrunken» gewesen und habe sich bei der polizeilichen Einvernahme vom 6. September 2017 unter Druck gefühlt.