Er sei zu Boden gestürzt, als diese auf ihn eingeschlagen hätten. Dort habe er sich mit Armen und Beinen gegen die Angreifer geschützt (pag. 956 Z. 71 f.). Er sei wie gelähmt gewesen und zu Boden gegangen, weil er von überall mit Fäusten traktiert worden sei (pag. 962 Z. 137 f.). Er sei dann aufgehockt, worauf ihn jemand mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen habe (pag. 961 Z. 72 f.; pag. 962 Z. 140 f.). AV.________ will – übereinstimmend mit dem Verletzungsbild – gesehen haben, dass sie AS.________ den Rücken aufgeschlitzt haben. Er habe ihn aufgehoben und gesehen, wie die ganze Jacke aufgeschnitten war, nicht jedoch die Stichverletzungen (pag. 983 Z. 124 ff.).