Dokumentiert sind zudem eine Gehirnerschütterung, Prellmarken sowie Schürfungen und Hämatome an der Flanke rechts, am Schlüsselbein links und den Schultern beidseits (pag. 1028) sowie zahlreiche Hauteinblutungen, -unterblutungen, -verfärbungen und Oberhautabschürfungen im Bereich des Kopfs, des Gesichts, des Rumpfs und des linken Oberschenkels, welche allesamt Zeichen stumpfer Gewalteinwirkung waren (pag. 1035). AP.________ begab sich zur ambulanten Kontrolle ins Krankenhaus. AS.________ sei gemäss eigenen Aussagen von ca. 5-6 Personen attackiert worden, weshalb er sich nicht habe verteidigen können. Er sei zu Boden gestürzt, als diese auf ihn eingeschlagen hätten.