Die Aussagen der Zeugen und Auskunftspersonen stimmen denn im Kern auch untereinander sowie mit dem Spurenbild überein. Es befinden sich sodann Aussagen von gänzlich Unbeteiligten sowie neutralen Drittpersonen, welche zu keiner Partei in einem besonderen Verhältnis standen, in den Akten. Die Aussagen der Zeugen und Auskunftspersonen sind damit per se als glaubhaft zu taxieren. Dem Berichtsrapport vom 13. August 2017 (pag. 373 ff.) ist zu entnehmen, dass die Meldung über eine Messerstecherei am 22:15 Uhr durch diverse Passanten telefonisch an die REZ erfolgte. Bei Eintreffen der Polizei waren die Verletzten bereits ins Spital gebracht worden.