13.4 Vorfall vom 12. August 2017 13.4.1 Die Auseinandersetzung Im Sinne einer Vorbemerkung ist festzuhalten, dass die Zeugen und Auskunftspersonen (sowohl Personen aus der Geschädigtengruppe wie auch unbeteiligte Dritte) ihre eigenen Wahrnehmungen wie auch ihre Eindrücke und Beobachtungen zu Protokoll gaben. Dass sie sich jeweils auf andere Einzelheiten und Details konzentrierten und diese teilweise auch anders wahrnahmen, ist gerade bei einer unvorhergesehenen und unübersichtlichen tätlichen Auseinandersetzung verständlich.