Wie lang brauchst du». In den 11 darauffolgenden Minuten geschah auf dem Mobiltelefon von O.________ nichts, bevor um 22:18:44 Uhr wieder Aktivitäten verzeichnet sind (vgl. E. 13.4.2 hiernach). Der SMS-Verkehr belegt, dass die Beschuldigtengruppe nicht – wie von diversen Verteidigungen behauptet – von der Geschädigtengruppe hinter das AZ.________(Örtlichkeit) beordert wurde. Im Gegenteil war es vielmehr die Beschuldigtengruppe, welche die Geschädigtengruppe am BA.________platz aufsuchte und sie um jeden Preis treffen wollte.