Wie die Gruppen genau hinter das AZ.________(Örtlichkeit) gelangten, ist in der Anklageschrift nicht umschrieben und spielt letztlich keine Rolle, zumal für die Kammer erstellt ist, dass die gesamte Gruppe gemeinsam am Ort des Geschehens einmarschiert ist (siehe insb. E. 13.4.1. sowie E. 13.4.4. hiernach). Mit Blick auf die soeben erwähnten Aussagen geht die Kammer von der naheliegenden Erklärung aus, wonach sich die strikte Gruppeneinteilung aufgelöst hat, nachdem man die Geschädigtengruppe am BA.________platz nicht angetroffen hatte. 13.3.3 Phase 3: Kontaktaufnahme Um 21:20 Uhr am Samstagabend ging schliesslich bei O.___