Dies deutet wiederum auf eine Planung und Organisation hin, die für ein friedliches Gespräch kaum nötig gewesen wäre. Für die Kammer lassen diese Vorkehren keinen anderen Schluss zu, als dass die tätliche Auseinandersetzung vorgängig geplant wurde. Diese Planung in der Wohnung von L.________ gilt nach dem Gesagten als erstellt. Sie wird bei der rechtlichen Würdigung eine zentrale Rolle einnehmen. Nicht vergessen werden darf, dass dieser gesamte Vorgang noch vor dem relevanten SMS-Verkehr zwischen O.________ und BB.________ stattfand. Im Weiteren ist erstellt, dass die Gruppe um die Beschuldigten gemeinsam die Wohnung verliess und die Geschädigtengruppe in Gruppen aufgeteilt aufsuchte.